Notfallzulassung für Trinet P, Storanet und Fastac Forst für 2021 erteilt!

Notfallzulassung für Trinet® P, Storanet® und Fastac® Forst für 2021 erteilt!

Im Jahr 2020 sorgte das Zulassungsende der Produkte Trinet® P, Storanet® und Fastac® Forst für große Verwunderung bei den Waldbesitzern. „So kurz auf dem Markt und schon wieder weg“, lauteten die Stimmen, als man erfuhr, dass so innovative Produkte wie Trinet® P und Storanet® in Zukunft nicht mehr verkauft werden dürfen. Denn genau diese insektizide Netztechnologie ist der letzte Stand der Technik, was Anwenderschutz, Umweltschutz und Wirkstoffmenge betrifft. Jetzt, im Jahr 2021, können die effektiven Werkzeuge für die Bekämpfung des Borkenkäfers, durch eine Notfallzulassung, ab dem 15.03.2021 wieder erworben werden! Doch welche Kriterien und Dauer bringt eine Notfallzulassung mit sich? In diesem Blogbeitrag wollen wir auf diese Fragen näher eingehen und Ihnen erklären, wie es zu einer Notfallzulassung für Pflanzenschutzmitteln kommt und welche Kriterien es gibt.

Wir gehen auf folgende Fragen zu diesem Thema genauer ein:

Wer hat sich für die Notfallzulassung für Trinet P, Storanet und Fastac Forst für 2021 eingesetzt?

Die Landwirtschaftskammer Österreich, sowie der Interessensverband Land&Forst Betriebe Österreich haben sich dafür eingesetzt, dass die Produkte Trinet P, Storanet und Fastac Forst 2021 den Waldbesitzern wieder zur Verfügung stehen. Durch diesen Einsatz wurde eine Notfallzulassung mit einem Gültigkeitszeitraum von 120 Tagen erteilt.
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Warum gibt es Notfallzulassungen für Pflanzenschutzmittel und welche Kriterien müssen erfüllt werden, um diese erteilt zu bekommen?

Es kann unter gewissen Umständen für die Dauer von höchstens 120 Tagen eine solche Zulassung erteilt werden. Ein Umstand zum Beispiel wäre, wenn eine abzuwehrende Gefahr sonst nicht mehr in den Griff zu bekommen wäre. Deshalb darf man innerhalb dieser 120 Tage das Produkt verkaufen, lagern und anwenden. Die Notfallzulassung ist Gemäß dem Artikel 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 geregelt.
Die Notfallzulassung ist ein sehr wichtiges Instrument, um einen effektiven Schutz der Pflanzen in außergewöhnlichen Situationen zu gewährleisten und somit der Gefahr zielgerichtet entgegenzuwirken.
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Welche Fristen gelten für die einzelnen Produkte mit der Notfallzulassung?


dürfen im Zeitraum vom 15.03.2021 bis zum Ablauf des 12.07.2021 gelagert, verkauft und verbraucht werden. Ist diese Frist vorbei, dürfen die Produkte nicht mehr gelagert, verkauft oder angewendet werden.
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Haben Produkte mit einer Notfallzulassung eine eigene Pflanzenschutzmittel-Registernummer?

Ja, die Produkte bekommen mit der Notfallzulassung eine eigene Registernummer, die sich von jener aus dem Vorjahr unterscheidet. Hier die Pflanzenschutzmittel-Registernummern für die Notfallzulassung 2021:

  • Trinet®P (Pfl.Reg.Nr. 4215-0)
  • Storanet® (Pfl.Reg.Nr. 4214-0)
  • Fastac®Forst (Pfl.Reg.Nr. 4239-0)


Für diese Produkte mit diesen Registernummern der Notfallzulassung gelten die entsprechenden Fristen vom 15.03.2021 bis zum Ablauf des 12.07.2021.
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In welchen Gebinden ist Fastac Forst im Hinblick auf die Notfallzulassung erhältlich?

Die Notfallzulassung für 2021 gibt vor, dass Fastac Forst nur in den Gebinden 1 Liter und 5 Liter, mit den neuen Pflanzenschutzmittel-Registernummern verkauft, gelagert und verwendet werden darf.
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Was ist mit Restmengen von Trinet® P, Storanet® und Fastac® Forst aus dem Vorjahr zu tun?

Sie können Restmengen aus dem Vorjahr noch bis zum 31.07.2021 aufbrauchen und verwenden.
Hierzu beachten Sie bitte die Pflanzenschutzmittel-Registernummer auf der Verpackung:

  • Trinet®P (Pfl.Reg.Nr. 3625)
  • Storanet® (Pfl.Reg.Nr. 3565)
  • Fastac®Forst (Pfl.Reg.Nr. 3438) - 1 Liter und 5 Liter Gebinde
  • Fastac®Forst Profi (Pfl.Reg.Nr. 3438-901) - 10 Liter Gebinde


Produkte und Gebinde mit diesen Nummern dürfen noch bis 31.07.2021 aufgebraucht werden.
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Bei Fragen zur Anwendung und Wirkungsweise von Fastac Forst, finden Sie bereits viele Antworten dazu in unserem Blogbeitrag „Produktanwendung und Wirkungsweise Fastac Forst“.

Für weitere Fragen stehen Ihnen unsere Fachmänner gerne jederzeit zur Verfügung.

  • DI Lukas Maier, Tel.: +43 4276 3230 – 316
  • Ing. Benjamin Steiner, BSc - Telefon: +43 4276 3230 – 319


Gerne können Sie uns Ihre Fragen auch ganz einfach per E-Mail unter office@witasek.com zukommen lassen.

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